Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für die Vermietung der Villa Celeste

§1 Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Ferienhauses (Villa Celeste) zur Beherbergung sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienunterkunft sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. (3) Geschäftsbedingungen des Gastes gelten nur, wenn sie vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§2 Buchung/Buchungsbestätigung

Bitte geben Sie Buchungsanfragen über die Buchungsanfrage auf unserer Website ein oder senden Sie diese schriftlich an reservation@villa-celeste.com oder rufen Sie uns an. Falls wir Ihnen die Villa Celeste im gewünschten Zeitraum zur Verfügung stellen können, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und die Rechnung. Die Reservierung für die Villa Celeste ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung und der sofortigen Anzahlung (siehe §3) endgültig.

§3 Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtbetrages ist sofort bei der Buchung zu leisten. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Anreise fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Die Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisungen aus dem Ausland, trägt der Kunde. Sämtliche Überweisungsspesen sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen, d.h. der volle Rechnungsbetrag ist spesenfrei auf unserem Konto gutzuschreiben. Wir akzeptieren Zahlungen per Banküberweisung, Kreditkarte oder Paypal.

Die Tourismussteuer ist im Buchungspreis enthalten.

Eine Schadenskaution wird erhoben - eine Vorautorisierung von EUR 2.000 ist 1 Tag vor Anreise fällig und wird 2 Tage nach Abreise wieder freigegeben.

§4 Check-in und Check-out

Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 16 Uhr zur Verfügung. Der Check-in ist zwischen 16.00 und 21.00 Uhr möglich. Von Zeit zu Zeit und vor allem zu später Stunde kann ein Self-Check-in erforderlich sein. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Ferienhaus ausnahmsweise nicht pünktlich um 16.00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag muss das Haus bis 10 Uhr geräumt sein. Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Das Geschirr, die Gläser usw. sind am Abreisetag zu reinigen und wegzuräumen.

§5 Ferienhaus

Das Ferienhaus wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten während der Mietzeit Mängel vorhanden sein oder auftreten, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, am Inventar, z.B. zerbrochenes Geschirr, Schäden am Boden oder an den Möbeln. Dazu gehören auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und ist nur zum Verbleib in der Ferienwohnung bestimmt. Das Verschieben von Möbeln, insbesondere von Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden, sind hiervon ausgenommen. Der Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn die Ferienhaus vertragswidrig genutzt wird, z. B. durch Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens usw., oder wenn der volle Mietpreis nicht bezahlt wird. Die bereits gezahlte Miete verbleibt beim Vermieter. Besteht eine Haftpflichtversicherung, muss der Schaden der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden. Name und Anschrift sowie die Versicherungsnummer sind dem Vermieter mitzuteilen.

§6 Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jeglicher Art in der Ferienwohnung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet. Der Anbieter erhebt für die Unterbringung von Tieren einen angemessenen Aufpreis. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann der Anbieter eine Reinigungsgebühr von bis zu EUR 100,00 (netto) erheben.

§7 Aufenthalt

Die Untervermietung und Weitervermietung des Ferienhauses an Dritte ist nicht gestattet. Eine Weitergabe des Mietvertrages an Dritte ist nicht gestattet. Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Hausordnung der Villa Celeste einverstanden. Bei Verstößen gegen die Geschäftsbedingungen oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung der Miete oder Schadensersatz besteht nicht.


§8 Rücktritt von der Reise

Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bitte senden Sie eine E-Mail an reservation@villa-celeste.com und geben Sie dabei ausdrücklich den Namen der Person an, die die Buchung vorgenommen hat, sowie den Zeitraum des Aufenthalts, falls Sie stornieren möchten. Im Falle eines Rücktritts vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Rückerstattung des vereinbarten Preises hängt von der Zeit bis zum Anreisetag ab und wird wie folgt berechnet: 100% der geleisteten Vorauszahlungen werden zurückerstattet, wenn die Stornierung 30 Tage vor der Ankunft oder früher erfolgt.
Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.


§9 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle eines Rücktritts unsererseits, infolge höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände (z.B. Unfall oder Krankheit des Gastgebers) sowie sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände, die eine Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Erstattung der Kosten. Der Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

§10 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Bereitstellung der Mietsache. Die Haftung für etwaige Ausfälle oder Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen höherer Gewalt sind ausgeschlossen.

§11 Nutzung des Internetzugangs über Wifi

11.1.Erlaubnis zur Nutzung des Internetzugangs über Wifi
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienhaus einen Internetzugang über Wifi. Er gestattet dem Mieter die Nutzung des drahtlosen Internetzugangs für die Dauer seines Aufenthalts in der Ferienwohnung. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Eignung oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs zu irgendeinem Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, anderen Mitbenutzern den Betrieb des WLAN ganz, teilweise oder vorübergehend zu gestatten und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder vorübergehend einzuschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss missbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter dadurch eine Inanspruchnahme befürchten muss und dies mit gewöhnlichem und zumutbarem Aufwand nicht in angemessener Zeit verhindern kann. Insbesondere behält sich der Vermieter das Recht vor, den Zugang zu bestimmten Seiten oder Diensten über das Wifi (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten) jederzeit und nach billigem Ermessen zu sperren.
11.2.Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten über das Wifi Zugang zum Internet gewähren, so bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der Anerkennung der Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten, dokumentiert durch Unterschrift und vollständige Identifikation. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat das Recht, die Zugangsdaten jederzeit zu ändern.

11.3. Gefahren der Wifi-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall sind nicht vorhanden. Der über das Wifi generierte Datenverkehr ist unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Nutzung des WLANs die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, es sei denn, der Schaden wurde durch den Vermieter und/oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
11.4. Verantwortung und Freistellung von Ansprüchen
Der Mieter ist für die über Wifi übertragenen Daten, die in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienste und die nicht getätigten Rechtsgeschäfte verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Websites oder geht er Verbindlichkeiten ein, so gehen die daraus resultierenden Kosten zu seinen Lasten. Er ist verpflichtet, sich bei der Nutzung des Wifi an das geltende Recht zu halten. Insbesondere wird er: das Wifi nicht nutzen, um auf sittenwidrige oder illegale Inhalte zuzugreifen oder diese zu verbreiten; keine urheberrechtlich geschützten Güter illegal vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzbestimmungen beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das Wifi nicht nutzen, um Massennachrichten (Spam) und/oder andere Formen illegaler Werbung für das Wifi durch den Mieter zu versenden und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung hinzuweisen, dies erstreckt sich auch auf Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme oder deren Abwehr. Wenn der Mieter erkennt oder erkennen muss, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, informiert er den Vermieter des Ferienobjekts über diesen Umstand.

§12 Hausordnung, allgemeine Rechte und Pflichten

Der Gast ist verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der folgenden Regeln kann der Gast nicht einchecken oder zum Auszug aus der Villa aufgefordert werden (in diesem Fall verbleibt die bereits bezahlte Miete beim Eigentümer):
(1) Keine Partys erlaubt
(2) Von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 22.00 bis 8.00 Uhr werden die Gäste gebeten, die Ruhezeiten einzuhalten. Um Störungen zu vermeiden, müssen Fernseh- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke eingestellt werden.
(3) Die Gäste werden gebeten, sich an die Poolregeln zu halten, die auf einem Schild neben dem Pool ausgehängt sind.
(4) In der Villa Celeste gilt ein generelles Rauchverbot.
(5) Das Mitbringen oder die Unterbringung von Haustieren ist nach Absprache und Bestätigung erlaubt. Der Eigentümer hat dafür zu sorgen, dass der Hund nicht auf das Gartengrundstück kotet.
(6) Bitte gehen Sie sorgsam mit dem in der Villa gelagerten Inventar um (alle Möbel, Töpfe, Gläser, Tassen, Geräte, TV-Fernbedienungen, Textilien). Der Gast haftet für von ihm verursachte Schäden am Mietobjekt, am Inventar, z.B. zerbrochenes Geschirr, Schäden am Boden oder an Möbeln. Dazu gehören auch die Kosten für verlorene Schlüssel oder Parklizenzen.
(7) Die Gäste werden gebeten, die Küche aufgeräumt und mit gespültem Geschirr und Töpfen zu hinterlassen.
(8) Die Gäste werden gebeten, den Müll im Haus zu entsorgen. Zu diesem Zweck stehen vor dem Haus spezielle Mülltonnen zur Verfügung. Die Behälter werden am Abend vor der Müllabfuhr von einem unserer Mitarbeiter an die Straße gestellt. Wir werden das Haus nicht betreten.
(9) Für die Dauer der Anmietung des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet, Fenster und Türen beim Verlassen des Ferienhauses geschlossen zu halten und die Sonnenschirme einzuklappen.
(10) Die Untervermietung und Vermietung des Ferienhauses an Dritte ist nicht gestattet. (11) Einmal pro Woche kommen der Gärtner und der Poolservice, um die Außenanlagen zu pflegen. Sie werden das Haus nicht betreten. Der Tag hängt von der Witterung ab. Der Wäscheservice wird ausschließlich die Sommerküche zur Anlieferung gereinigter Wäsche betreten.

Bei Verstößen gegen eine der oben genannten Regeln kann der Anbieter eine Gebühr von bis zu EUR 2.000,00 (netto) erheben.

(12) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Bei der Ausübung des Zutrittsrechts ist auf die schutzwürdigen Belange des Gastes angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Betretungsrechtes vorher unterrichten, es sei denn, dass dies nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar oder unmöglich ist.

§13 Schriftform

Weitere Vereinbarungen als die in diesem Vertrag aufgeführten bestehen nicht. Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Übergabe der Kaution anerkannt. §14 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.§15 Gerichtsstand. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand München.